Grenzen revolutionieren
Zugehörigkeit und Gerichtsbarkeit von Thurnau im 19. Jahrhundert
Im Zuge der napoleonischen Kriege änderte sich die Zugehörigkeit Thurnaus noch zwei weitere Male. Mit dem Frieden von Tilsit im Jahr 1807 fiel der Ort als Teil des preußischen Fürstentums Bayreuth an Frankreich. 1810 erlebte Thurnau einen weiteren Herrschaftswechsel als Napoleon das Territorium an das Königreich Bayern übergab. Dennoch behielten die Grafen von Giech das Patrimonialgericht bis zur Revolution von 1848 inne. Dieses beinhaltet die niedere Gerichtsbarkeit (Befassung mit geringeren Delikten des Alltags) und das Patronatsrecht (u.a. das Recht Pfarrstellen zu besetzen).
Referenzen
Literatur:
Endres, Rudolf: Hardenbergs fränkisches Reformmodell. Ersch. in: Stamm-Kuhlmann, Thomas (Hrsg.): Freier Gebrauch der Kräfte. Eine Bestandsaufnahme der Hardenberg-Forschung. München, 2001, S.31-49.
Vom Residenzort zur Landgemeinde. Ersch. in: Markt Thurnau (Hrsg.): Thurnau 1239-1989. Bayreuth, 1989. S.17-38.
Autoren: Luca Kost, Wolfgang Ficht
