Unabhängigkeit durch Umritt
1699: „Unabhängigkeit“ durch Kauf der Gerichtsbarkeit von Thurnau
Durch die Geldnot des Markgrafen Christian Ernst von Brandenburg-Bayreuth war markgräflicherseits die Bereitschaft da, Thurnau zu „verkaufen“. 1699 wurde an Hans Georg von Giech die „hohe Obrigkeit, [der] Cent und [die] Blutbahn in und um Thurnau, Peesten und andere Ortschaften der Herrschaft Thurnau zuerkannt“. Zur Abgrenzung des Gebietes wurde ein „Umritt“ unternommen und durch 45 „Centsteine“ sichtlich gemacht. „Centsteine/Zentsteine“ demarkierten einen Gerichts- und Verwaltungsbezirk im HRR und erstreckten sich ursprünglich über ein Gebiet in dem ca. 100 Familien lebten. Wenngleich die konkreten Aufgaben variieren konnten, waren die Cent stets mit der Gerichtsbarkeit und Verwaltungsaufgaben, so beispielsweise der Unterhaltung von Richtplätzen verbunden.

1726: Streit um den Status der Grafschaft Thurnau
Die Grafen von Giech erhielten 1726 „Sitz und Stimme im fränkischen Reichsgrafenkollegium und im fränkischen Reichskreis.“ Sie galten damit nicht nur als gleichwertiger Kreisstand, sondern im Sinne der Souveränität auch als gleichberechtigt gegenüber den größeren und mächtigeren Fürstentümern. Dies war von zentraler Bedeutung, da man sich so eine stärkere und selbstbewusstere Politik gegenüber dem Markgrafentum erlauben konnte, da der Kreistag und Reichskreis als Anlaufstellen für Beschwerden der Kreismitglieder fungierten.
So waren die Grafen von Giech noch um 1710 durch die Ritterschaft des Reichskreises beim Kreiskonvent moniert worden, da sie sich zuvor in einer gedruckten Landkarte als Grafschaft ausgewiesen hatten, obgleich man zwei Jahre zuvor mit der Anerkennung als Kreisstand gescheitert war. Dass man nun vonseiten der Grafen von Giech versuchte über visuelle Akzente den Status als Grafschaft für das eigene Territorium zu erlangen, zeigt besonders deutlich, wie eng die Verbindung zwischen „Grenzen“, deren Lage und Darstellung sowie der Bedeutung des durch sie umschlossenen Territoriums war. Es ist ein interessantes Beispiel dafür, dass hier durch den Druck einer Karte eine Grafschaft zu konstruieren versucht wurde, was zu einem Sitz innerhalb des Reichsgrafenkollegiums, sowie des Kreisstand im Reichskreis geführt hätte. Dass dies auf den Widerstand der übrigen Kreisstände stieß, ist durch die dreiste Vorgehensweise wohl durchaus nachvollziehbar.
Referenzen
Literatur:
Thurnau – 1239 bis zum Ende des Alten Reiches. Ersch. in: Markt Thurnau (Hrsg.): Thurnau 1239-1989. Bayreuth, 1989. S.9-16. S.12.
Autoren: Luca Kost, Wolfgang Ficht
